Multikulturelle Hochzeit

Trauung mit einem ausländischen Partner

Menschen mit den unterschiedlichsten kulturellen Einflüssen leben heutzutage in Deutschland zusammen. Laut Statistischem Bundesamt wurde Ende 2017 ein neuer Höchststand von rund 10,6 Millionen Personen mit ausschließlich ausländischem Pass erfasst. Kein Wunder also, dass auch immer mehr Ehen zwischen Deutschen und Migranten geschlossen werden. Welche rechtlichen Besonderheiten hierbei zu beachten sind, erfahren Sie im Folgenden.

Besonderheiten, Rechte & Pflichten

Grundsätzlich kann eine Hochzeit nur dann stattfinden, wenn das Recht beider Ehepartner diese zulässt. Das heißt, die Ehefähigkeit des deutschen Partners muss nach deutschem Recht – zum Beispiel das Erreichen der Volljährigkeit – und die des ausländischen Partners nach Recht seines Heimatlandes nachgewiesen werden. Letzterer ist zusätzlich dazu verpflichtet, ein Ehefähigkeitszeugnis vorzulegen, welches nur ein halbes Jahr Gültigkeit besitzt, um etwa das Bestehen einer anderen Ehe auszuschließen.

Hochzeit im Ausland

Soll die Hochzeit im Ausland stattfinden, sind die rechtlichen Vorschriften des jeweiligen Landes zu berücksichtigen. So muss dort beispielsweise der deutsche Partner ein Ehefähigkeitszeugnis vorliegen.
Außerdem kann eine Ehe, die im Ausland geschlossen wurde, unter Umständen in Deutschland keine Rechtsgültigkeit besitzen.
Daher ist es wichtig, sich vorab genauestens über die länderspezifischen Bestimmungen zu informieren.

Namensrecht

Heiratet das Paar in Deutschland, kann der Nachname des Ehemannes oder der Ehefrau als Familienname gewählt werden. Genauso können die Partner aber auch auf einen gemeinsamen Namen verzichten. Einige Staaten erkennen allerdings die Namenswahl, die hierzulande getroffen wurde, nicht an, weshalb es auch hierbei ratsam ist, sich zuvor über das im Ausland geltende Namensrecht zu informieren. Die rechtlichen Auswirkungen der Namenswahl auf den Nachwuchs sind ebenso zu berücksichtigen.

Aufenthaltsrecht vor der Hochzeit

Ausländer benötigen grundsätzlich einen Aufenthaltstitel, um in Deutschland dauerhaft leben zu dürfen. Für die Einreise an sich bedarf es bereits eines nationalen Visums.
Die Aufenthaltsgenehmigung wird nicht automatisch erteilt, wenn die Absicht besteht, einen deutschen Bürger oder eine deutsche Bürgerin zu heiraten.

Aufenthaltsrecht nach der Hochzeit

Nach der Eheschließung hat der ausländische Partner einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis. Unabhängig davon, ob die Hochzeit im Inland oder im Ausland stattfand, muss lediglich feststehen, dass das Paar sein künftiges gemeinsames Leben in Deutschland verbringen möchte. Dabei wird die Aufenthaltserlaubnis allerdings zunächst auf drei Jahre befristet. Erst im Anschluss besteht für den ausländischen Ehegatten die Möglichkeit, eine unbefristete Niederlassungserlaubnis zu erlangen. Hierfür müssen die jeweiligen vorgeschriebenen Integrationsbedingungen erfüllt werden.
Hält sich der Partner bereits seit mindestens drei Jahren rechtmäßig in Deutschland auf, kann auch schon nach zwei Jahren Ehe ein Antrag auf Einbürgerung und somit den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit gestellt werden.

Arbeitsaufnahme nach der Hochzeit

Personen mit Migrationshintergrund, die mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt hierzulande haben, dürfen grundsätzlich ohne Einschränkungen eine Arbeitsstelle annehmen. Wollen sie jedoch eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit ausüben, muss diese zunächst von der Ausländerbehörde genehmigt werden.

Regelungen für Unterhalt und Scheidung

Solange sich der gewöhnliche Aufenthaltsort des Paares in Deutschland befindet, werden auch die deutschen Gesetzgebungen herangezogen. Das bedeutet, dass im Falle einer Scheidung diese vor einem deutschen Gericht ausgetragen werden muss. Genauso werden nacheheliche Ansprüche, wie Unterhaltsregelungen, Sorgerechtsstreits und Versorgungsausgleich nach deutschem Recht beurteilt.

Eingetragene Lebenspartnerschaft

Statt einer Hochzeit dürfen gleichgeschlechtliche Paare auch eine Lebenspartnerschaft in Deutschland eintragen lassen. Es spielt dabei keine Rolle, ob eine solche Regelung genauso im Herkunftsstaat des ausländischen Partners existiert. Grundsätzlich müssen aber dennoch dieselben Voraussetzungen erfüllt sein, die bereits für eine Eheschließung zwischen Deutschen und Migranten gelten.

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 | Hochzeitsportal Rügen

Verfasserin:
Laura Gosemann

Papierkram: Wenn der Partner aus dem Ausland kommt…

Bei einer Eheschließung mit einem ausländischen Partner müssen bestimmte Dokumente übersetzt und beglaubigt werden

Es ist ja wie es ist: Eine Vermählung ist (leider) auch immer mit Bürokratie verbunden. Besonders, wenn eine Hälfte des Hochzeitspaares aus einem anderen Land kommt. Dann muss man vor der Heirat neben den üblichen Unterlagen wie Geburtsurkunde, Meldebescheinigung und Personalausweis auch beglaubigte Übersetzungen beim Standesamt einreichen.
So braucht man beispielsweise die Geburtsurkunde des ausländischen Partners im Original und eine beglaubigte Übersetzung. Beglaubigt heißt dabei, dass sie von einem im Inland vereidigten Urkundenübersetzer angefertigt und bestätigt worden sein muss. Sie muss also nicht nur korrekt ins Deutsche übersetzt sein, sondern auch ein Beglaubigungsvermerk des Übersetzers enthalten.

Übersetzte und beglaubigte Papiere sind beispielsweis auch dann vonnöten, wenn einer der beiden zukünftigen Ehepartner schon im Ausland geschieden wurde. Dann müssen Scheidungs- und Aufhebungsurteile im Original sowie eine beglaubigte Übersetzung eingereicht werden. Darüber, welche Dokumente, Übersetzungen und Beglaubigungen im Einzelfall eingereicht werden müssen, informiert das jeweilige Standesamt, in dem die Eheschließung beantragt wird.

Doch was genau ist eigentlich eine beglaubigte Übersetzung, wo ist sie zu haben und was kostet sie? Beglaubigte Übersetzungen übertragen den Wortlaut eines offiziellen Dokuments ins Deutsche und enthalten ein Beglaubigungsvermerk des Übersetzers. Dieser wiederum muss gerichtlich beeidigt sein. Nur dann kann er per Unterschrift und Stempel die Richtigkeit des Dokuments bestätigen. Sind alle diese Voraussetzungen erfüllt, ist das übersetzte Dokument rechtlich verbindlich.

Wer schnell eine beglaubigte Übersetzung braucht, kann einfach googlen – und erhält eine fast unüberschaubare Auswahl an beeidigten Übersetzern und Übersetzungsbüros. Doch welches ist das richtige? Ein wichtiger Hinweis können eine DIN EN-Zertifizierung, transparente Datenschutzrichtlinien sowie eine nachvollziehbare Preisgestaltung sein. Die Agentur lingoking.com erfüllt alle diese Voraussetzungen und bietet seinen Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, sich mit Hilfe eines Online-Preisrechners blitzschnell die Kosten für eine beglaubigte Übersetzung anzeigen zu lassen.

Außerdem kann man auf der Seite die Übersetzung sofort und jederzeit online in Auftrag geben und die zu übersetzenden Dokumente bequem hochladen. Sobald die Übersetzung fertig und beglaubigt ist, wird sie per Post verschickt und liegt schon wenige Tage nach Bestellung beim Kunden im Briefkasten.

Was kostet der Spaß?

Wieviel eine beglaubigte Übersetzung kostet, hängt natürlich von ihrem jeweiligen Umfang ab. Neben der reinen Übersetzung erheben die Anbieter meist auch eine Pauschale für die Beglaubigung. Bei lingoking.com sind dies aktuell 10 Euro. Außerdem muss auch immer mit einer Versandkostenpauschale gerechnet werden – bei lingoking.com z.B. derzeit 3,90 Euro. So kommt man bei lingoking.com für eine beglaubigte Geburtsurkunde auf 52,90 Euro pro Seite – unkompliziert, rund um die Uhr und bequem per Post. So bleibt mehr Zeit für die wirklich wichtigen Dinge im Leben eines zukünftigen Ehepaares…

Wieviel eine beglaubigte Übersetzung kostet, hängt natürlich von ihrem jeweiligen Umfang ab. Neben der reinen Übersetzung erheben die Anbieter meist auch eine Pauschale für die Beglaubigung. Bei lingoking.com sind dies aktuell 10 Euro. Außerdem muss auch immer mit einer Versandkostenpauschale gerechnet werden – bei lingoking.com z.B. derzeit 3,90 Euro. So kommt man bei lingoking.com für eine beglaubigte Geburtsurkunde auf 52,90 Euro pro Seite – unkompliziert, rund um die Uhr und bequem per Post. So bleibt mehr Zeit für die wirklich wichtigen Dinge im Leben eines zukünftigen Ehepaares…

Weitere Informationen erhaltet Ihr bei den Standesämtern, beim Auswärtigen Amt und direkt bei www.lingoking.com.

 

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